mieterrechte durch bundesgerichtshof gestaerkt
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Sep 13, 2007
11:53 AM
by Anonymous
Mieterrechte durch Bundesgerichtshof gestaerkt
Die sogenannte "Renovierungsklausel" hatte vorm Bundesgerichtshof keine Bestand.
Vereinbarungen im Mietvertrag sind demnach unwirksam, wenn dort pauschal
verlangt wird, dass eine fachgerechte Renovierung - ohne Rücksicht auf den
tatsächlichen Zustand der Wohnung - durchzuführen ist.
siehe Aktenzeichen VIII ZR 316/06 des BGH.
Die sogenannte "Renovierungsklausel" hatte vorm Bundesgerichtshof keine Bestand.
Vereinbarungen im Mietvertrag sind demnach unwirksam, wenn dort pauschal
verlangt wird, dass eine fachgerechte Renovierung - ohne Rücksicht auf den
tatsächlichen Zustand der Wohnung - durchzuführen ist.
siehe Aktenzeichen VIII ZR 316/06 des BGH.