probezeit
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Jan 14, 2006
6:32 PM
by Anonymous
Probezeit
Häufig wird (zum Teil im gegenseitigen Interesse) eine Probezeit vereinbart; in der Regel ain halbes Jahr.
In der Probezeit können AG und AN jeweils zum Monatsende kündigen.
Eine Kündigung ist nur rechtskräftig, wenn sie schriftlich erfolgt.
Besunderheit: Eine Kündigung in der Probezeit darf seitens des AG keine Begründung enthalten. Dies wäre ein Formfehler und die Kündigung damit ungültig.
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